ÖGK-Versicherte:
Für Versicherte der ÖGK fallen keine Kosten an, da ich seit 2024 Vertragstherapeutin der ÖGK bin.
SVS & BVAEB:
Für Versicherte der SVS und BVAEB bin ich ebenfalls als Vertragstherapeutin tätig. Hierbei fällt der übliche Selbstbehalt an, der von der jeweiligen Versicherung vorgegeben ist.
Für Versicherte der KFA bin ich Wahltherapeutin. Hier muss die Therapie vorfinanziert werden, einen Teil der Kosten (bis zu 80 % im Hausbesuch) bekommen Sie von Ihrer Krankenkasse rückerstattet.
Falls eine Krankenzusatzversicherung oder Unfallversicherung besteht, werden bis zu 100% der Kosten refundiert.
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